Diskurs

Im Einvernehmen mit Jesu Wort und der Ordnung unserer Kirche

 

Unser Team hat die Kirchenordnung unserer Evangelischen Kirche im Rheinland mit großem Interesse analysiert und hat intensiv diskutiert, welche Erwartungen aufgrund der Kirchenordnung an eine evangelische Gemeinde gestellt werden.

 

Schon die Präambel der Kirchenordnung fordert uns positiv heraus:

"Jesus Christus baut und erhält seine Kirche durch sein Wort und Sakrament in der Kraft des Heiligen Geistes bis zu seiner Wiederkunft.

Der Herr hat seiner Kirche den Auftrag gegeben, das Evangelium aller Welt zu verkündigen, und schenkt ihr zur Erfüllung dieses Auftrages mannigfache Gaben und Dienste, die der Verherrlichung seines Namens und der Erbauung seiner Gemeinde dienen.

Alle Glieder der Kirche sind auf Grund der heiligen Taufe berufen, an der Erfüllung dieses Auftrages im Glauben mitzuwirken. Es ist Aufgabe der Gemeinde, im Gehorsam gegen ihren Herrn alle zur Durchführung dieses Auftrages notwendigen Dienste einzurichten und zu ordnen."

1. Wir erbitten von unserem Herrn Jesus Christus, seine Gemeinde zu bauen und uns seinen Heiligen Geist zu verleihen, damit wir sein Wort und Sakrament so zur Geltung bringen, wie es seinem Willen entspricht.  

2. Wir geben dem in der Kirchenordnung bereits in der Präambel genannten Auftrag Jesu, das Evangelium aller Welt zu verkündigen, die höchste Priorität und bemühen uns, die Gemeinde auch auf diesen Auftrag auszurichten.  

3. Wir versuchen allen Gemeindegliedern zu helfen, ihre Gaben zu entdecken, die ihnen vom Heiligen Geist verliehen wurden und sie zu ermutigen, diese Gaben zu entfalten und in die Dienste der Gemeinde einzubringen, denn alle Glieder der Kirche sind dazu berufen.  

4. Wir fragen intensiv danach, welche Dienste für die Erfüllung des Auftrages unseres Herrn Jesus Christus notwendig sind. Wie kann das Wort Gottes die Menschen erreichen, die er liebt?  

4.1. Wir bitten alle Gemeindeglieder, bei der Ausbreitung des Evangeliums mitzuwirken wie es die Heilige Schrift ( Mt 28,20) und die Kirchenordnung ( Artikel 14, (2) und (5) ) deutlich herausfordern.  

4.2. Wir versuchen entsprechend dem Auftrag Jesu Christi, Gottesdienste und glaubensbezogene Gesprächskreise ( Artikel 18, (3) ) zu schaffen, in denen Menschen entsprechend ihren Vorkenntnissen das Wort Gottes hören und verstehen können.

Die Kirchenordnung spricht hier vom vornehmsten Dienst jeder Kirchengemeinde. Die Gottesdienste und Gruppen werden für die verschiedenen Zielgruppen besonders gestaltet. Die Kirchenordnung spricht von Gottesdiensten für Kinder, Jugend, Männer und Frauen ( Artikel 18 (1) und (2) ). Wir haben neben dem Sonntagsgottesdienst besondere Gottesdienste für Kinder, Jugend, Männer um die 40 und Frauen eingerichtet. Die Männer um die 40 sind in den Kirchen in der Regel recht selten anzutreffen. Viele Frauen kommen allein zum Gottesdienst. Deshalb gestalten wir Themen und Atmosphäre so, dass sich Männer dieses Alters besonders angesprochen fühlen. Dies entspricht auch dem besonderen Anliegen Jesu, Menschen zur Umkehr und zum Leben mit Gott zu bewegen ( Mk 1, 14 ) und wird in der Kirchenordnung unserer Kirche entsprechend aufgenommen ( Artikel 18 ( 4 ) ). Wir wollen die zuletzt genannten Artikel hier selbst zu Wort kommen lassen:  

Artikel 15

(1) Der vornehmste Dienst jeder Kirchengemeinde ist der Dienst am Wort Gottes. Die Kirchengemeinde hat dafür zu sorgen, dass sich die Gemeinde so oft wie möglich, besonders aber an jedem Sonn- und Feiertag, zum Gottesdienst versammelt, um die Predigt zu hören, den Herrn im Gebet und Lobpreis anzurufen, das Mahl des Herrn zu halten und ihr Dankopfer darzubringen.

Artikel 18

(1) Außer den Gemeindegottesdiensten sollen in jeder Gemeinde sonntäglich Kindergottesdienste gehalten werden.

(2) Für Jugend, Männer und Frauen können auch besondere Gottesdienste stattfinden.

(3) In jeder Gemeinde bzw. in jedem Pfarrbezirk soll in jeder Woche mindestens ein Wochengottesdienst oder eine Bibelstunde gehalten werden, die der Vertiefung in Gottes Wort und der Auferbauung der Gemeinde dienen.

(4) Durch besondere Wortverkündigung (z.B. in Evangelisation, Volksmission) soll in der Gemeinde auch an solche wenden, die dem kirchlichen Leben fern stehen.

Gemeindebezüge zu Artikel 18

(1) Derzeit feiern wir jeden Sonntag mit rund 35 Kindern und rund 15 Erwachsenen Kindergottesdienst.

(2) Für die Zielgruppen finden pro Monat 4 besondere Sonntagsgottesdienste statt.

(3) Pro Woche finden 2 bis 3 Gottesdienste für Schulkinder und ein Nachmittagsgottesdienst pro Monat für Erwachsene statt. Derzeit freuen wir uns über 6 Bibelkreise und 6 Frauengebetsfrühstückskreise, die sich wöchentlich oder 14 tägig treffen.

(4) Die Evangelisation wendet sich durch entsprechende Gottesdienste, Glaubenskurse und regelmäßige Gesprächskreise an diejenigen, die dem kirchlichen Leben fernstehen.   Dies entspricht auch den Aufgaben des Presbyteriums.

 

 

Wir stehen unter dem Auftrag, allen Menschen zu helfen,
begeisterte und überzeugte Nachfolger Jesu Christi zu werden
und in der Nachfolge zu wachsen.